AGB’s

 

Allgemeine Vertragsbedingungen Chalet Maria-Theresia, Braunwald

 

  1. Anmeldung:
    Mit Ihrer Reservierung und dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Anzahlung und Zahlung:
    Die Anzahlung beträgt 50% vom Gesamtpreis. Der Restbetrag ist 10 Tage vor Mietantritt zu überweisen. Allfällige zusätzliche Nebenkosten werden vor Ort abgerechnet. Die Beträge der Anzahlung und Restzahlung ergeben sich aus Ihrem Mietvertrag. Die Bezahlung erfolgt über TWINT, Banküberweisung oder Internetbanküberweisung mit SWIFT- oder IBAN-Code, was Ihnen die hohen Kosten der Auslandsüberweisung erspart. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Besondere Bedingungen / Hinweise:
    Haustiere sind nicht erlaubt. Rauchen ist nur im Freien gestattet. Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zum Chalet/zur Wohnung (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen). Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Mietvertrag angegeben ist.
  4. Ankunft:
    Sofern nicht anders vermerkt, zwischen 15 Uhr und 18 Uhr. Reklamationen betreffend den Zustand des Mietobjekts (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 20 Uhr am Anreisetag berücksichtigt. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft übernommen wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.
  5. Abreise:
    Das Mietobjekte ist bis spätestens um 10.00 Uhr am Abreisetage zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Schlüssel bitte in der Türe stecken lassen. Wir bitten Sie, die Betten abzuziehensämtlichen Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen. Ein allfälliger ausserordentlicher Aufwand bei der Reinigung wir nachträglich in Rechnung gestellt.  
  6. Rücktritt:
    Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung.Tritt der Vermieter vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.
  7. Versicherung:
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.
  8. Haftung:
    Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
  9. Allgemeines:
    Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Glarus Süd.Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.

 

Braunwald, 1. Januar 2022